Entscheidungsgründe: I. 1. Der beschwerdeführende Rechtsanwalt war Beklagtenvertreter in einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Im Zuge einer Tagsatzung am 15. November 1993 bot er im Namen seines anwesenden Mandanten der Gegenseite eine vergleichsweise Bereinigung der Rechtssache durch Zahlung eines Betrages von römisch eins. 1. Der beschwerdeführende Rechtsanwalt war Beklagtenvertreter in einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Im Zuge einer T... mehr lesen...
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Norm: EMRK Art7 DSt 1990 §1 RAO §11 RAO §11 Abs2 EMRK Art. 7 heute EMRK Art. 7 gültig ab 01.05.2004 RAO Art. 17 § 11 heute RAO Art. 17 § 11 gültig ab 29.12.200... mehr lesen...