Begründung: Am 17. 12. 2005 um ca 3:45 Uhr kollidierte ein auf der Donau stromaufwärts fahrender Schubverband, bestehend aus einem Schubschiff und vier Schubleichtern, mit dem mittleren Brückenpfeiler der Eisenbahnbrücke zwischen Krems und Furth-Palt, wodurch die Brücke beschädigt wurde. Die Klägerin ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 26 Bundesbahngesetz und stellt bereit, betreibt und erhält eine bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur. Erst- und Zweitbekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia4 ABGB §1295 IId1BinnSchiffG §3 Abs1SchiffahrtsG §5 Abs2SchiffahrtsG §5 Abs3 SchFG §3 Abs1 SchFG §5 Abs2 SchFG §5 Abs3 WVO §1108a ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ... mehr lesen...