Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 27.09.2012, GZ. BMVIT-555.906/0001-IV/W1/2012, stellte die belangte Behörde in Spruchpunkt I. fest, dass die von der beschwerdeführenden Partei als Prüfungsorganisation im privaten Rechtsverhältnis auf Grundlage der von der beschwerdeführenden Partei vorgelegten Prüfungsordnung ausgestellten Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Yachten auf See als Grundlage zur Ausstellung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.09.2014 Norm: SchFG §15 SchFG § 15 heute SchFG § 15 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2009 SchFG § 15 gültig von 01.07.1997 bis 25.03.2009 ... mehr lesen...