Entscheidungen zu § 114 Abs. 1 SchFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1985/6/19 8Ob16/85

Norm: BinnSchiffG §114 Abs1SchFG §114 Abs1
Rechtssatz: Es handelt sich hier um eine beschränkte persönliche Haftung des Schiffseigners, die betragsmäßig auf den Schiffswert bei Antritt der Reise beschränkt ist. Entscheidungstexte 8 Ob 16/85 Entscheidungstext OGH 19.06.1985 8 Ob 16/85 Veröff: EvBl 1986/75 S 274 = JBl 1986,520 = ZVR 1986/59 S 149 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1985

RS OGH 1985/6/19 8Ob16/85, 1Ob32/92, 2Ob33/10g

Norm: BinnSchiffG §4 Abs1 Z3BinnSchiffG §114 Abs1SchFG §4 Abs1 Z3SchFG §114 Abs1
Rechtssatz: Es trifft sicher zu, dass diese gesetzliche Regelung der Schiffseignerhaftung von der im modernen Verkehrsrecht üblichen weitgehenden Halterhaftung erheblich abweicht; es besteht aber nach der geltenden Rechtsordnung keine Möglichkeit, eine selbständige Haftung des Schiffseigners - vergleichbar etwa mit der des Kraftfahrzeughalters - anzunehmen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1985

Entscheidungen 1-2 von 2

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