Norm
BinnSchiffG §114 Abs1Rechtssatz
Es handelt sich hier um eine beschränkte persönliche Haftung des Schiffseigners, die betragsmäßig auf den Schiffswert bei Antritt der Reise beschränkt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0053046Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2010