Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen der Marktüberwachung gemäß § 338 Abs. 9 GewO 1994 begann in der zweiten Jahreshälfte des Kalenderjahres 2024 das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Gruppe M – Marktüberwachung, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien, im Weiteren: BEV, das Produkt „ XXXX “ der Herstellerin XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF, zu überprüfen. 1. Im Rahmen der Marktüberwachung gemäß Paragraph 338, Absatz 9, Gew... mehr lesen...