Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 25.07.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen, die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
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Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die belangte Behörde fordert mit Schreiben vom XXXX XXXX gemäß § 2 Abs 5 Rundfunkgebührengesetz auf, binnen 14 Tagen wahrheitsgemäß zu beauskunften, welche Rundfunkempfangseinrichtungen an ihrem Standort betrieben werden (unter Anführung einer möglichen Auswahl): Die belangte Behörde fordert mit Schreiben vom römisch 40 römisch 40 gemäß Paragraph 2, Absatz 5, Rundfunkgebührengesetz auf, binnen 14 Tagen wahrheitsgemä... mehr lesen...