Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.01.2024 beantragte XXXX (im Folgenden: BF) die Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung des ORF-Beitrages, die Gewährung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrages. Am 12.01.2024 beantragte römisch 40 (im Folgenden: BF) die Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung des ORF-Beitrages, die Gewä... mehr lesen...