Entscheidungen zu § 3 Abs. 3a RGG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/3/31 2006/17/0080

Der Beschwerdeführer, wohnhaft in Graz, N-Straße, meldete mit dem Formular "Anmeldung hinsichtlich des Betriebs von Rundfunk-Empfangseinrichtungen für einen eingeschränkt genutzten privaten Standort gemäß § 3 Rundfunkgebührengesetz" den Betrieb bzw. die Betriebsbereitschaft von Radio-Empfangseinrichtungen in seinem "Heimgarten" in Graz, K-Straße, ab Jänner 2006 an und gab dabei an, die Rundfunkempfangseinrichtung vier Monate lang nutzen zu wollen. Mit Schreiben vom 27. Jänner 200... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2008

RS Vwgh 2008/3/31 2006/17/0080

Index: 16/02 Rundfunk91/01 Fernmeldewesen
Norm: RGG 1999 §2 Abs2;RGG 1999 §3 Abs1;RGG 1999 §3 Abs3a idF 2003/I/071;
Rechtssatz: § 3 Abs. 3a RGG erlaubt lediglich eine auf jene Kalendermonate eines Kalenderjahres eingeschränkte Meldung (und daraus resultierend eine eingeschränkte Gebührenpflicht), in denen eine Rundfunksempfangseinrichtung in einer weiteren Wohnung betrieben bzw. zum Betrieb bereitgehalten wird. Da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2008

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