Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei derselben einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt geltend und kreuzte als Anspruchsgrundlage keine der Auswahlmöglichkeiten an. Auf dem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: „Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte per Telefax - ohne Verwendung des von der belangten Behörde aufgelegten Formulars - einen (am XXXX bei dieser einlangenden) handschriftlich verfassten (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für den im
Spruch: genannten Standort ein, verschwieg sich zur Haushaltsgröße, listete ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben auf und führte als gesetzliche Anspruchsvoraussetzung den Bezug zweier Pensionen ... mehr lesen...