Norm: MRG §16 Abs2 Z2RichtWG §3 Abs4RichtWG §3 Abs6
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 2 Z 2 MRG folgt, dass die jeweiligen Zuschläge mit den bei der Ermittlung des Richtwerts abgezogenen Baukostenanteilen begrenzt sind. Der Abzug der Baukostenanteile ist ausdrücklich in §3 Abs4 RichtWG geregelt. § 3 Abs6 RichtWG handelt hingegen von betragsmäßiger Ermittlung des Richtwerts an sich, eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie ... mehr lesen...