Entscheidungen zu § 7 Abs. 5 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/22 2004/09/0052

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war bis zum 31. Dezember 2003 (und somit auch in dem maßgeblichen Zeitraum) das Finanzamt S. Zur Absolvierung eines Fortbildungsseminars ("Umsatzsteuergesetz 1994") wurde der Beschwerdeführer in der Zeit vom 6. bis 8. Mai 2002 dem Bildungszentrum der Finanzverwaltung, Außenstelle K (im Folgenden: BIZ), dienstzugeteilt. Am 24. April 2002 wurde dem Beschwerdeführer die Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.06.2005

RS Vwgh 2005/6/22 2004/09/0052

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §10 Abs2 idF 2000/I/142;RGV 1955 §7 Abs5 idF 1994/665;RGV 1955 §7 Abs5 idF 2000/I/0094;
Rechtssatz: Die Höhe des dem Beamten zustehenden Fahrtkostenersatzes für Fahrten zwischen Dienst- und Zuteilungsort, die ohne im Dienstesinteresse gelegen zu sein mit dem beamteneigenen PKW durchgeführt wurden, ergibt sich gemäß § 10 Abs. 2 RGV aus § 7 RGV. Der Verweis des § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/25 96/12/0238

Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Heeres-Bau- und Vermessungsamt. Er legte für verschiedene Dienstreisen - nach seinem Vorbringen im Antrag vom 7. April 1995 im Zeitraum vom 1. April bis 22. August 1994 - Reiserechnungen vor, die - soweit streitgegenständlich - hinsichtlich der Reisekosten berichtigt wurden. Letztlich mit der vorher genannten Eingabe vom 7. April 1995 beantragte der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1998

RS Vwgh 1998/2/25 96/12/0238

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art7 Abs1;RGV 1955 §7 Abs5 idF 1994/665;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rückwirkung der Regelung des § 7 Abs 5 letzter Satz RGV, weil diese Neuregelung nur auf die Beseitigung einer sachlich nicht gebotenen Begünstigung hinausläuft (ausführliche
Begründung: im Erkenntnis). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1998

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