Entscheidungen zu § 39 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 2008/4/3 2006/09/0056

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundespolizei (vormals Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war in den im Beschwerdefall relevanten Zeiträumen der Grenzüberwachungsposten X. Mit Befehl des Landesgendarmeriekommandos vom 19. April 2004 GZ. 2433/18-OEA/04 wurden die Beamten des Grenzüberwachungspostens X mit Wirkung vom 1. Mai 2004 mit der Grenzkontrolle beauftragt und festgestellt, dass die Dienstfahrten mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.04.2008

RS Vwgh 2008/4/3 2006/09/0056

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0491/68 E 27. Juni 1968 VwSlg 7380 A/1968 RS 3 Stammrechtssatz Die Regelung des § 39 Reisegebührenvorschrift bezieht sich nur auf eine Dienstverrichtung in Abwesenheit von der Dienststelle in einem 8 Stunden übersteigenden Ausmaß, ohne es darauf abzustellen, ob diese Dienstverrichtung innerhalb oder außerhalb des Dienstortes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/25 2004/09/0016

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundesgendarmerie in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten E. Mit Befehl des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom 18. September 2002 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 30. November 2002 der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg, Ermittlungsbereich 9 (Brandermittlung) zur Ausbildung zum Bezirksbrandermit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2005

RS Vwgh 2005/2/25 2004/09/0016

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §39;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0067 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Als Dienstzuteilung im Sinne des § 2 Abs 3 RGV ist auch die Teilnahme an amtlichen Lehrkursen oder eine solche zum Zwecke der Ausbildung zu verstehen. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/22 99/12/0277

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Gols. Der Beschwerdeführer war am 3. November 1998 weisungsgemäß als Ausbildner für die "Praktische Anwendung von einsatzbezogener Körperkraft" in Neusiedl am See tätig. Dafür verrechnete er Reisegebühren, und zwar ein Drittel Tagesgebühr im Betrag von S 85,--. Da die Dienstbehörde erster Instanz die Auffassung vertrat, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.2000

RS Vwgh 2000/11/22 99/12/0277

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39 idF 1998/I/123;RGV 1955 §39a idF 1998/I/123;RGV Fortbildungspauschale Bundesgendarmerie 1998 Art1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0241 E 22. November 2000
Rechtssatz: Der Anspruch auf eine Pauschalvergütung nach § 39 RGV (idF BGBl. I Nr. 123/1998) schließt einen individuellen Anspruch ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2000

RS Vwgh 2000/11/22 99/12/0277

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39 idF 1998/I/123;RGV 1955 §39a idF 1998/I/123;RGV Fortbildungspauschale Bundesgendarmerie 1998 Art1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0241 E 22. November 2000
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Gendarmeriebeamten als Ausbildner (also nicht zum Zwecke seiner eigenen Aus- und Fortbildung) bei einem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2000

RS Vwgh 2000/11/22 99/12/0277

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39 idF 1998/I/123;RGV 1955 §39a idF 1998/I/123;RGV Fortbildungspauschale Bundesgendarmerie 1998 Art1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0241 E 22. November 2000
Rechtssatz: Der in der Verordnung BGBl. II Nr. 300/1998 umschriebene Kreis der Anspruchsberechtigten deckt sich mit dem persönlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2000

RS Vwgh 2000/11/22 99/12/0277

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39 idF 1998/I/123;RGV 1955 §39a idF 1998/I/123;RGV Fortbildungspauschale Bundesgendarmerie 1998 Art1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0241 E 22. November 2000
Rechtssatz: § 39a RGV hat personell einen weiteren Geltungsbereich als § 39, weil er für alle Gendarmeriebeamten gilt. Insofern es s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 93/12/0237

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten XY. Am 20. März 1992 hatte der Beschwerdeführer von 08.10 Uhr bis 19.50 Uhr im Grenzabschnittsbereich Grenzüberwachungsdienst zu verrichten. Der Beschwerdeführer begehrte für diesen Dienst mit Reiseausweis vom 30. März 1992 zwei Drittel Tagesgebühr nach Tarif II. Am 24. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebracht, daß d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0237

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0491/68 E 27. Juni 1968 VwSlg 7380 A/1968 RS 3 Stammrechtssatz Die Regelung des § 39 Reisegebührenvorschrift bezieht sich nur auf eine Dienstverrichtung in Abwesenheit von der Dienststelle in einem 8 Stunden übersteigenden Ausmaß, ohne es darauf abzustellen, ob diese Dienstverrichtung innerhalb oder außerhalb des Dienstortes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0237

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0194 1 Stammrechtssatz § 39 RGV stellt eine Sonderbestimmung für den Gendarmeriedienst dar, nach § 39 Abs 1 RGV ist für die normale Dienstleistung von Gendarmen außerhalb des Dienstortes eine pauschale Abgeltung reisegebührenrechtlicher Ansprüche vorgesehen. § 39 Abs 5 RGV regelt in Ergänzung zu § 39 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS Vwgh 1989/2/6 88/12/0186

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §39;
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Interpretationsregeln ist anzunehmen, dass § 39 RGV als Spezialbestimmung zu gelten hat und damit der generellen Bestimmung des § 20 Abs 3 RGV vorangeht. Es entspricht daher nicht dem Gesetz, wenn die für die Dienstverrichtungen gem § 39 RGV beanspruchte Gebühr aus dem Grund des § 20 Abs 3 RGV versagt wird, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1989

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