Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Befehl des seinerzeitigen Landespolizeikommandos für Niederösterreich vom 28.06.2011 wurde er gemäß § 39 BDG mit Wirkung vom 01.07.2011 bis zu seiner mit Ablauf des 28.02.2014 erfolgten Ruhestandsversetzung von seiner Stammdienststelle, der PI Klein Pöchlarn der PI Ybbs an der Donau dienstzuge... mehr lesen...