Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant des Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Dienstauftrag des Kommandos Luftraumüberwachung vom 07.04.2011 wurde der Beschwerdeführer gemäß Befehl des Kommandos Luftraumüberwachung/StbAbt3 vom 30.03.2011, GZ. S93726/29, für den Zeitraum vom 11.04.2011 bis 20.05.2011 zum Zweck der dezentralen Sprachausbildung von seinem Dienstort 56... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die vorliegende Angelegenheit war bereits Gegenstand einer Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, der mit Erkenntnis vom 27.07.2015, GZ. W213 2104449-1/4E, stattgegeben und der belangten Behörde gemäß § 28 Abs. 7 VwGVG aufgetragen wurde den versäumten Bescheid binnen 8 Wochen zu erlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Befehl des seinerzeitigen Landespolizeikommandos für Niederösterreich vom 28.06.2011 wurde er gemäß § 39 BDG mit Wirkung vom 01.07.2011 bis zu seiner mit Ablauf des 28.02.2014 erfolgten Ruhestandsversetzung von seiner Stammdienststelle, der PI Klein Pöchlarn der PI Ybbs an der Donau dienstzuge... mehr lesen...