Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-65 von 65

RS Vwgh 1990/3/19 89/12/0135

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;
Rechtssatz: Für den Zuteilungsort ist allein die Ortsgemeinde maßgebend, in der die Dienststelle liegt, der der Beamte zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen ist (Hinweis E 15.12.1982, 3479/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120135.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1990

RS Vwgh 1988/2/15 86/12/0252

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0284/76 E 18. Juni 1976 VwSlg 9090 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz Eine seinerzeit erfolgte Dienstzuteilung darf nicht schon deshalb unter den Abs 4 des § 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 subsumiert werden, weil sie - rückwirkend gesehen - relativ lange aufrecht blieb. Es kommt vielmehr fü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1988

RS Vwgh 1987/6/29 86/12/0266

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3 lita;
Rechtssatz: Da der Beamte nicht verpflichtet ist, sich in der dienstfreien Zeit im Zuteilungsort aufzuhalten, sondern berechtigt ist, diese Zeit auch außerhalb des Zuteilungsortes und daher auch in seinem Wohnort bei seiner Familie zu verbringen, ist es nicht gerechtfertigt, die Zuteilungsgebühr zu kürzen, weil d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1987

RS Vwgh 1987/6/29 86/12/0266

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1 litc;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3 lita;
Rechtssatz: Beträgt die fahrplanmäßige Fahrzeit für die Strecke von dem der Wohnung nächstgelegenen für die Fahrt in Betracht kommenden Bahnhof zum Zuteilungsort und zurück zusammen nicht mehr als zwei Stunden, ohne dass durch die Rückfahrt eine ununterbrochene elfstündige Ruhezeit verhinder... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1987

RS Vwgh 1987/5/25 86/12/0195

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;RGV 1955 §22 Abs5;
Rechtssatz: Ein Beamter, der einer Dienststelle außerhalb seines Dienstortes zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen worden ist, hat keinen Anspruch auf die in den Abs 2 und Abs 3 des § 22 RGV angeführten Gebühren, wenn er einer in seinem Wohnort gelegenen Dienststelle zugeteilt wird. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1987

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