Norm: UrhG §85 Abs1UWG §25
Rechtssatz: Wegen der (gerichtsnotorischen) Verbreitung von „Pop-up-Blockern" ist eine Urteilsveröffentlichung im Internet nicht nur in einem Pop-Up-Fenster, sondern direkt auf der Homepage des in Anspruch genommenen Rechteverletzers erforderlich, um die gebotene Aufklärung des Publikums zu ermöglichen. Entscheidungstexte 4 Ob 57/07x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §16UrhG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Verwendung der identifizierbaren Stimme (Stimmenimitation) zu Werbezwecken im Rundfunk ist in Analogie zum Bildnisschutz des § 78 UrhG Grundlage für eine Urteilsveröffentlichung. Entscheidungstexte 6 Ob 287/02b Entscheidungstext OGH 20.03.2003 6 Ob 287/02b Veröff: SZ 2003/24 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §85 Abs1
Rechtssatz: Es kann nur der stattgebende Teil des Urteils über die im § 85 UrhG genannten Ansprüche veröffentlicht werden, nicht aber der darüber ergangene abweisende Teil der Entscheidung und die Entscheidung über den gleichzeitig erhobenen Entschädigungsanspruch. In diesem Umfang ist daher das Veröffentlichungsbegehren abzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 133/89 Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte ORF brachte am 23.September 1983 und - als Wiederholung - am 24.September 1983 im 2.Fernsehprogramm in seiner Sendung "Politik am Freitag" einen Bericht über das Herresnachrichtenamt (HNA). Dabei wurde die Rolle dieser Behörde - zum Teil in Verdachtsform sehr negativ beurteilt: So war ua. von einer "schwarzen Liste" die Rede, in welcher auch der Verteidigungsminister geführt werde, ferner von "tolpatschigen Spionageaktionen" einiger Mitarbeiter im... mehr lesen...
Norm: UrhG §85 Abs1
Rechtssatz: Kann die bloße Information der Öffentlichkeit über die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung eines Bildnisses nicht die Wirkung des nachteiligen Zusammenhanges, in dem das Bildnis des Klägers veröffentlicht wurde, beseitigen, besteht kein berechtigtes Interesse am Veröffentlichungsbegehren. Entscheidungstexte 4 Ob 360/86 Entscheidungstext OGH 26.04.19... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH ist es u. a. folgende, den Urhebern geschützter Werke, ihren Rechtsnachfolgern und den Werknutzungsberechtigten zustehende Rechte wahrzunehmen: a) das Recht, Sprachwerke ... ganz oder teilweise auf Ton-, Bild- oder Bildtonträgern jedweder Art (z. B. Tonbändern, Schallplatten, Bildtonstreifen u. dgl.) festzuhalten und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten ... b) das Recht, Sprachwerke auf photochemischem Wege (z. B. Mikrophotograp... mehr lesen...
Norm: UrhG §85 Abs1
Rechtssatz: Ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Urteilsveröffentlichung wird namentlich dann gegeben sein, wenn sich die Veröffentlichung des Urteils als geeignetes Mittel darstellt, um die Nachteile zu beseitigen oder hintanzuhalten, die eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung der im II. Hauptstück des Entwurfes geregelten Ausschließungsrechte für den Kläger mit sich gebracht hat, oder noch mit sich brin... mehr lesen...
Norm: UrhG §85 Abs1UrhG §91 Abs4
Rechtssatz: Nach der zwingenden Vorschrift des § 85 Abs 1 UrhG muß dem Privatankläger bei Annahme eines berechtigten Interesses an der Urteilsveröffentlichung die Befugnis hiezu zugesprochen werden. Entscheidungstexte 9 Os 182/63 Entscheidungstext OGH 23.01.1964 9 Os 182/63 Veröff: ÖBl 1964,105 Euro... mehr lesen...