Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §76cUrhG §76d
Rechtssatz: Die Kosten für die laufende Aktualisierung des Firmenbuchs sind Kosten der Datensichtung, -auswertung und -darstellung mit dem (einzigen) Ziel, die jeweils aktuellen Daten in der Datenbank Firmenbuch bereitzustellen. Für das österreichische Firmenbuch besteht daher ein Schutzrecht nach § 76d UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 11/07g Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UrhG §76dEG-RL 96/9/EG - Datenbankrichtlinie 31996L0009 Art3
Rechtssatz: Ziel des Schutzrechtes sui generis ist es, einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen für die Speicherung und die Verarbeitung vorhandener Informationen zu geben und nicht für das Erzeugen unabhängiger Elemente, die später in einer Datenbank zusammengestellt werden können. Entscheidungstexte 4 Ob 11/07g... mehr lesen...
Norm: UrhG §76d
Rechtssatz: Die irrtümliche Übernahme einer Kontroll-(Deck-)adresse aus einer Datenbank bedeutet nicht die Verwendung eines wesentlichen Teils der Datenbank. Entscheidungstexte 4 Ob 25/04m Entscheidungstext OGH 04.05.2004 4 Ob 25/04m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118985 ... mehr lesen...
Norm: EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichlinie 31996L0009 Art7UrhG §76cUrhG §76d
Rechtssatz: Das in Art 7 der Richtlinie und in §§76c und 76d UrhG geregelte Schutzrecht ist ein neben dem Urheberrecht bestehendes und über dieses hinausgehendes Recht des Herstellers, die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Bestandteils einer mit erheblichem Aufwand hergestellten Datenbank und die Weiterverwertung der erlangten Inf... mehr lesen...