Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §76cEG-RL 96/9/EG - Datenbankrichtlinie 31996L0009 Art7 Abs1
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Investition vorliegt, ist zwischen den (allein relevanten) Kosten der Beschaffung, Überprüfung und Darstellung des Datenbankinhalts und den nicht berücksichtigungsfähigen Kosten der Datenerzeugung als eine der Datenbankherstellung vorgeschaltete Tätigkeit zu unterscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §76cUrhG §76d
Rechtssatz: Die Kosten für die laufende Aktualisierung des Firmenbuchs sind Kosten der Datensichtung, -auswertung und -darstellung mit dem (einzigen) Ziel, die jeweils aktuellen Daten in der Datenbank Firmenbuch bereitzustellen. Für das österreichische Firmenbuch besteht daher ein Schutzrecht nach § 76d UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 11/07g Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UrhG §7UrhG §76c
Rechtssatz: § 7 UrhG ist auf das Leistungsschutzrecht gemäss §76c UrhG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 17/02g Entscheidungstext OGH 09.04.2002 4 Ob 17/02g Veröff: SZ 2002/43 4 Ob 30/02v Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 30/02v Vgl auch; Beisatz: Die Aufzählung der ... mehr lesen...
Norm: EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichlinie 31996L0009 Art7UrhG §76cUrhG §76d
Rechtssatz: Das in Art 7 der Richtlinie und in §§76c und 76d UrhG geregelte Schutzrecht ist ein neben dem Urheberrecht bestehendes und über dieses hinausgehendes Recht des Herstellers, die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Bestandteils einer mit erheblichem Aufwand hergestellten Datenbank und die Weiterverwertung der erlangten Inf... mehr lesen...