Entscheidungen zu § 67 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2009/12/16 4Ob178/09v

Norm: UrhG §31 Abs2UrhG §67 Abs2
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten nach § 31 Abs 2 UrhG (gegebenenfalls iVm § 67 Abs 2 UrhG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Werknutzungsberechtigten für den Fall der Kündigung eine Option zur Verlängerung des Vertrags eingeräumt wird. Das Kündigungsrecht des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten nach Paragraph 31, Absatz 2, UrhG (gegebenenfa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.2009

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