RS OGH 2009/12/16 4Ob178/09v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2009
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Norm

UrhG §31 Abs2
UrhG §67 Abs2

Rechtssatz

Das Kündigungsrecht des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten nach § 31 Abs 2 UrhG (gegebenenfalls iVm § 67 Abs 2 UrhG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Werknutzungsberechtigten für den Fall der Kündigung eine Option zur Verlängerung des Vertrags eingeräumt wird.Das Kündigungsrecht des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten nach Paragraph 31, Absatz 2, UrhG (gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraph 67, Absatz 2, UrhG) kann nicht dadurch umgangen werden, dass dem Werknutzungsberechtigten für den Fall der Kündigung eine Option zur Verlängerung des Vertrags eingeräumt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125546

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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