Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Norm: UrhG §66UrhG §71
Rechtssatz:
Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog § 1170 ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll. Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §66
Rechtssatz:
Der Vortrag eines Sprechwerks erfordert eine künstlerische Interpretation, ohne daß es jedoch auf deren künstlerische Gestaltungshöhe ankommt. Veröff: MDR 1981,560
Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1980:RS0103578 Dokumentnummer JJR_19801114_AUSL000_0010ZR00073_7800000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIUrhG §66 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Dem ausübenden Künstler fällt nur dann ein sittenwidriger Rechtsmißbrauch zur Last, wenn er seine Zustimmung zur Verwertung seiner Leistungen ausschli... mehr lesen...