Entscheidungen zu § 61 Abs. 3 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1962/6/15 9Os94/62

Norm: UrhG §61 Abs3
Rechtssatz: Der Urheber, der einem anderen das ausschließliche Verbreitungsrecht eingeräumt hat, ist während des aufrechten Bestehens dieses Werknutzungsrechtes kein "Berechtigter" im Sinne des § 16 Abs 3 UrhG. Der Urheber, der einem anderen das ausschließliche Verbreitungsrecht eingeräumt hat, ist während des aufrechten Bestehens dieses Werknutzungsrechtes kein "Berechtigter" im Sinne des Paragraph 16, Absatz 3, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1962

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