Entscheidungen zu § 60 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2015/8/11 4Ob50/15d

Norm: UrhG §60 Abs2UrhG §116 Abs3
Rechtssatz: Werknutzungsrechte an Textwerken sind grundsätzlich einer Verlängerung gemäß § 116 Abs 3 UrhG bis zum (für Musik und Text nunmehr gemeinsamen) Ablauf der verlängerten Schutzfrist zugänglich, auch wenn die Schutzfrist für die entsprechenden Textwerke vor dem 1. 11. 2013 bereits abgelaufen war. Werknutzungsrechte an Textwerken sind grundsätzlich einer Verlängerung gemäß Paragraph 116, Absatz ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.2015

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