Entscheidungen zu § 56 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 2006/8/9 4Ob117/06v

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Entscheidung | OGH | 09.08.2006

TE OGH 1997/10/7 4Ob210/97d

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Entscheidung | OGH | 07.10.1997

RS OGH 1997/10/7 4Ob210/97d, 4Ob249/03a

Norm: UrhG §56
Rechtssatz: Daß nur an einer Musikrichtung interessierte Kunden auch mit Musik anderer Richtungen konfrontiert werden, hindert die freie Werknutzung hingegen nicht. Es genügt, daß die Vorführung notwendig ist, um den Absatz des jeweiligen Tonträgers und/oder Abspielgerätes zu steigern. Dies trifft bereits dann zu, wenn sich im Aufführungsbereich Kunden aufhalten, die sich für Schallträger und/oder Abspielgeräte interessieren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1997

RS OGH 1997/10/7 4Ob210/97d, 4Ob117/06v

Norm: UrhG §56
Rechtssatz: Darf der Geschäftsinhaber Abspielgeräte oder Tonträger durch Abspielen geschützter Musikwerke vorführen, so fördert dies seinen Absatz an Abspielgeräten und Tonträgern, was durch die im Kaufpreis enthaltenen Vergütungen (auch) dem Urheber zugute kommt. Die freie Werknutzung deckt daher jene Vorführungen, die notwendig sind, um den Absatz von Abspielgeräten und Tonträgern zu steigern. Eine allgemeine Kundenwerbung, die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1997

RS OGH 1962/9/11 4Ob338/62, 4Ob210/97d

Norm: UrhG §56UrhG §81
Rechtssatz: Das Abspielen von Schallplatten in der Öffentlichkeit, ohne daß Kaufinteressenten zugegen sind, die mit ihrem Inhalt vertraut gemacht werden sollen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch für versehentliche Urheberrechtsverletzungen wird gehaftet. Entscheidungstexte 4 Ob 338/62 Entscheidungstext OGH 11.09.1962 4 Ob 338/62 Veröff: JBl 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1962

RS OGH 1950/10/11 3Ob241/50, 4Ob210/97d

Norm: UrhG §56UrhG §88
Rechtssatz: Zu den §§ 56 und 88 UrhG (Vorführung von Schallplatten auf einer Messe). Entscheidungstexte 3 Ob 241/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 Ob 241/50 4 Ob 210/97d Entscheidungstext OGH 07.10.1997 4 Ob 210/97d Vgl European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1950

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