RS OGH 1962/9/11 4Ob338/62, 4Ob210/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1962
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Norm

UrhG §56
UrhG §81

Rechtssatz

Das Abspielen von Schallplatten in der Öffentlichkeit, ohne daß Kaufinteressenten zugegen sind, die mit ihrem Inhalt vertraut gemacht werden sollen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch für versehentliche Urheberrechtsverletzungen wird gehaftet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0076950

Dokumentnummer

JJR_19620911_OGH0002_0040OB00338_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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