Entscheidungen zu § 46 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2002/11/19 4Ob230/02f

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Entscheidung | OGH | 19.11.2002

TE OGH 2001/6/12 4Ob127/01g

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Entscheidung | OGH | 12.06.2001

TE OGH 1995/1/31 4Ob1/95

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Entscheidung | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95

Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Nach § 46 Abs 2 UrhG dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen mit Ausnahme der Werke nach § 2 Z 3 UrhG in ein selbständiges wissenschaftliches Werk nicht nur zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden. - "Friedrich-Heer Biographie". Entscheidungstexte 4 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1/95 Veröff: SZ 68/26 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95

Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Ein Werk ist wissenschaftlich, wenn sich sein Gegenstand zur wissenschaftlichen Behandlung eignet und der Urheber des Werkes durch die Art und Weise der Behandlung des Themas, sei es durch den Inhalt oder durch die Darstellung, die Absicht erkennen läßt, daß sein Werk wissenschaftlichen Zwecken, insbesondere der Belehrung dienen soll; unerheblich ist es, ob es dem Autor gelungen ist, diese Absicht zu verwirkliche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95, 4Ob230/02f

Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Ob jedes einzelne Zitat, insbesondere ob jedes Zitat in seiner gesamten Länge, zwingend, notwendig war, ist nicht erheblich; es reicht aus, wenn das Zitat für die Zwecke der Darstellung hilfreich ist. - "Friedrich-Heer Biographie". Entscheidungstexte 4 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1/95 Veröff: SZ 68/26 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95, 4Ob230/02f

Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Das Zitat darf auch neutral eingesetzt werden, um eine referierende Darstellung oder Interpretation zu belegen. Kein zulässiger Zweck liegt vor, wenn der Zitierende sich nur eigene Ausführungen ersparen und solche durch das Zitat ersetzen möchte. - "Friedrich-Heer Biographie". Entscheidungstexte 4 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95

Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Neben dem Erläuterungszweck kommen auch andere Zwecke in Frage, etwa der Zweck, eine Stimmung zu verdeutlichen, oder der Zweck, dem Benutzer des zitierenden Werkes die Orientierung über das behandelte Thema zu erleichtern. Der Zweck muß aber stets mit dem Inhalt des zitierenden Werkes zusammenhängen; das Zitat muß seiner Funktion nach stets den Zweck haben, als Hilfsmittel der eigenen Darstellung des Zitierenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

Entscheidungen 1-8 von 8

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