Norm: UrhG §44 Abs1
Rechtssatz: Bei der Nachdruckfreiheit des § 44 Abs 1 UrhG handelt es sich um eine Ausnahme vom ausschließlichen Recht des Urhebers im Rahmen freier Werknutzung. Auch im Urheberrecht wurde die Rechtsprechung, wonach Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen seien, in jüngerer Zeit nicht mehr aufrechterhalten; auch Ausnahmeregelungen sind im Rahmen ihrer engeren ratio legis der ausdehnenden Auslegung und auch der Analo... mehr lesen...
Norm: UrhG §44 Abs1
Rechtssatz: Die Übernahme von Meldungen aus den Websites von Nachrichtenagenturen in die Datenbank einer Nachrichtenagentur fällt nicht unter diese Bestimmung. Entscheidungstexte 4 Ob 140/01v Entscheidungstext OGH 12.06.2001 4 Ob 140/01v 4 Ob 230/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 230/02f Vgl a... mehr lesen...