Norm: UrhG §44 Abs1
Rechtssatz: Bei der Nachdruckfreiheit des § 44 Abs 1 UrhG handelt es sich um eine Ausnahme vom ausschließlichen Recht des Urhebers im Rahmen freier Werknutzung. Auch im Urheberrecht wurde die Rechtsprechung, wonach Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen seien, in jüngerer Zeit nicht mehr aufrechterhalten; auch Ausnahmeregelungen sind im Rahmen ihrer engeren ratio legis der ausdehnenden Auslegung und auch der Analo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Nachrichtenagentur, die ihren Abonnenten und Online-Lesern Wirtschaftsinformationen in Bild, Text, Audio- und Videofiles zur Verfügung stellt. Ihre Mitarbeiter werten eine Vielzahl von Quellen aus, und zwar insbesondere die Websites ausländischer Presseagenturen. Teils werden die Informationen bearbeitet, teils werden sie unverändert in die Homepage der Klägerin übernommen. Zwischen der Klägerin und den ausländischen Nachrichtenagenturen bestehe... mehr lesen...
Norm: UrhG §44 Abs1
Rechtssatz: Die Übernahme von Meldungen aus den Websites von Nachrichtenagenturen in die Datenbank einer Nachrichtenagentur fällt nicht unter diese Bestimmung. Entscheidungstexte 4 Ob 140/01v Entscheidungstext OGH 12.06.2001 4 Ob 140/01v 4 Ob 230/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 230/02f Vgl a... mehr lesen...