RS OGH 2002/11/19 4Ob230/02f

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Veröffentlicht am 19.11.2002
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Norm

UrhG §44 Abs1

Rechtssatz

Bei der Nachdruckfreiheit des § 44 Abs 1 UrhG handelt es sich um eine Ausnahme vom ausschließlichen Recht des Urhebers im Rahmen freier Werknutzung. Auch im Urheberrecht wurde die Rechtsprechung, wonach Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen seien, in jüngerer Zeit nicht mehr aufrechterhalten; auch Ausnahmeregelungen sind im Rahmen ihrer engeren ratio legis der ausdehnenden Auslegung und auch der Analogie fähig (SZ 69/159).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117113

Dokumentnummer

JJR_20021119_OGH0002_0040OB00230_02F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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