Norm
UrhG §44 Abs1Rechtssatz
Bei der Nachdruckfreiheit des § 44 Abs 1 UrhG handelt es sich um eine Ausnahme vom ausschließlichen Recht des Urhebers im Rahmen freier Werknutzung. Auch im Urheberrecht wurde die Rechtsprechung, wonach Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen seien, in jüngerer Zeit nicht mehr aufrechterhalten; auch Ausnahmeregelungen sind im Rahmen ihrer engeren ratio legis der ausdehnenden Auslegung und auch der Analogie fähig (SZ 69/159).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117113Dokumentnummer
JJR_20021119_OGH0002_0040OB00230_02F0000_002