Entscheidungen zu § 42b Abs. 1EG UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2011/9/20 4Ob79/11p

Begründung: I. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagten verpflichtet sind, nach § 42b Abs 1 und 3 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eine Vergütung für nach Österreich geliefertes Trägermaterial zu zahlen. Diese Bestimmungen dienen der Umsetzung des nach Art 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG gebotenen „gerechten Ausgleichs“ für die zulässige Vervielfältigung geschützter Werke zum privaten Gebrauch. Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft na... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.09.2011

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