Norm: UrhG §42b Abs1UrhG §42 Abs2aUrhG §42 Abs3 Z1
Rechtssatz: In richtlinienkonformer Auslegung von § 42 Abs 4 iVm Abs 1 und § 42b Abs 1 und Abs 3 Z 1 UrhG ist davon auszugehen, dass derjenige, der als Erster Kunden im Inland gewerbsmäßig Speicherplatz in einer Cloud in im Inland oder Ausland gelegenen Rechenzentren zur Verfügung stellt, dafür eine Speichermedienvergütung zu leisten hat – soweit nicht nach den Umständen erwartet werde... mehr lesen...