Entscheidungen zu § 42 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1998/4/21 4Ob101/98a

Begründung: Zwischen der durch das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vertretenen Republik Österreich als Auftraggeberin und der Klägerin als Auftragnehmerin wurde am 26.7.1994 ein Werkvertrag über die Konzeption und Durchführung einer "AIDS-Kampagne 1994" geschlossen. Die Konzeption und Produktion der TV- bzw. Videoclips sollte in Zusammenarbeit zwischen der Klägerin und der Erstbeklagten erfolgen, und zwar gemäß den präsentierten Vorschlägen (§ 1 Pu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.1998

TE OGH 1996/6/25 4Ob2093/96i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 4Ob2093/96i, 4Ob101/98a

Norm: UrhG §8UrhG §16 Abs1UrhG §42 Abs2
Rechtssatz: Beim Versenden eines Werkstückes an eine Person oder eine kleinere Anzahl von Empfängern wird nicht die "Öffentlichkeit" im Sinne der §§ 8, 16 Abs 1 UrhG erreicht, fällt doch unter diesen Begriff nur die "Allgemeinheit" oder ein "breites Publikum". Entscheidungstexte 4 Ob 2093/96i Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2093/96i ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten