Entscheidungen zu § 40 Abs. 3 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2023/10/17 4Ob59/23i

Norm: UrhG §29 Abs4UrhG §40 Abs3UrhG §30 Abs1
Rechtssatz: Der Werknutzungsberechtigte muss den Rückruf auch dann binnen der 14-tägigen Frist bestreiten, wenn er meint, dass der Rechterückruf aufgrund eines gesetzlichen Ausnahmetatbestands wie § 40 Abs 3 UrhG (gewerbliches Filmwerk) oder etwa § 30 Abs 1 UrhG (Auftragswerk ohne Verwertungspflicht) unzulässig sei. Insbesondere Hersteller und Verwerter gewerblich hergestellter Filme werden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.2023

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