Entscheidungen zu § 33 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1996/8/12 4Ob2161/96i

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Entscheidung | OGH | 12.08.1996

TE OGH 1996/6/25 4Ob2093/96i

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Entscheidung | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1975/9/9 4Ob331/75

Norm: UrhG §16 Abs1UrhG §33 Abs2
Rechtssatz: Gibt der Urheber ein Werkstück, zB durch Schenkung, weiter und vereinbart er überdies mit dem Empfänger, daß das Werkstück in dessen Privatsphäre verbleiben soll, dann verläßt es durch diese Weitergabe nicht die Privatsphäre; es wird dadurch nicht in Verkehr gesetzt und berechtigt den Empfänger nicht zum Verbreiten noch weniger zu einer anderen Verwertung des Werkstücks. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1975

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