Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs.6 UWG ist einseitig. Entscheidungstexte 4 R 45/00t Entscheidungstext OLG Wien 23.03.2002 4 R 45/00t mehr lesen...
Norm: UrhG §25 Abs6
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs.6 UWG ist einseitig. Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß Paragraph 25, Absatz 6, UWG ist einseitig. Entscheidungstexte 4 R 45/00t Entscheidungstext OLG Wien 23.03.2000 4 R 45/00t ... mehr lesen...