Entscheidungen zu § 25 Abs. 6 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OLG Wien 2002/03/23 4R45/00t

Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs.6 UWG ist einseitig. Entscheidungstexte 4 R 45/00t Entscheidungstext OLG Wien 23.03.2002 4 R 45/00t mehr lesen...

Rechtssatz | OLG Wien | 23.03.2002

RS OGH 2000/3/23 4R45/00t

Norm: UrhG §25 Abs6
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs.6 UWG ist einseitig. Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß Paragraph 25, Absatz 6, UWG ist einseitig. Entscheidungstexte 4 R 45/00t Entscheidungstext OLG Wien 23.03.2000 4 R 45/00t ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.2000

Entscheidungen 1-2 von 2

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