Norm
UrhG §25 Abs6Rechtssatz
Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs.6 UWG ist einseitig.Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß Paragraph 25, Absatz 6, UWG ist einseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000016Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011