RS OGH 2000/3/23 4R45/00t

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Veröffentlicht am 23.03.2000
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Norm

UrhG §25 Abs6

Rechtssatz

Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs.6 UWG ist einseitig.Der Rekurs gegen die Bestimmung der Kosten der Urteilsveröffentlichung gemäß Paragraph 25, Absatz 6, UWG ist einseitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000016

Im RIS seit

24.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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