Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/2/24 4Ob242/08d

Begründung: Der Erblasser hat noch zu Lebzeiten das Buch „Die Rauchgiftfalle" veröffentlicht (erschienen 2005 in einem deutschen Verlag); die „Urheber- und Verlagsrechte" daran wurden von der Gerichtskommissärin in der Todesfallaufnahme - im Einverständnis mit der Lebensgefährtin des Erblassers - mit 2.500 EUR bewertet. Zusammen mit einem Guthaben des Erblassers bei einer Versicherung in Höhe von 1.166,34 EUR wurden Aktivposten der Verlassenschaft von insgesamt 3.666,34 EUR festge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.2009

RS OGH 2009/2/24 4Ob242/08d, 6Ob91/17a

Norm: AußStrG 2005 §154UGB §185 Abs2UrhG §23 Abs1
Rechtssatz: Das Urheberrecht als untrennbare Einheit sämtlicher urheberrechtlicher Einzelbefugnisse eines Urhebers einschließlich aller aus dem Urheberrecht entspringenden Verwertungsrechte fällt zwar in den Nachlass, kann aber Verlassenschaftsgläubigern weder in seiner Gesamtheit, noch aufgeteilt nach bestimmten Einzelbefugnissen, an Zahlungs statt (§ 154 Abs 1 AußStrG) überlassen werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.2009

RS OGH 2009/2/24 4Ob242/08d, 6Ob91/17a

Norm: AußStrG 2005 §154UGB §184 Abs2UrhG §23 Abs1UrhG §25 Abs1
Rechtssatz: Von den Verwertungsrechten verschieden sind die kraft des Urheberrechts erworbenen vermögensrechtlichen Ansprüche. Dazu zählen etwa der Anspruch des Urhebers auf das Entgelt für eine Aufführungsbewilligung oder auf Ersatz des ihm durch eine Urheberrechtsverletzung zugefügten Schadens. Auf solche aus Verwertungsrechten stammende Erträge kann vorbehaltlich einer gesetzlich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.2009

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