Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 2019/4/25 4Ob250/18w, 4Ob3/21a, 4Ob37/22b

Norm: UrhG §21 Abs1
Rechtssatz: Einem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, gerichtet auf das Verbot von Veränderungen des Werks, können nicht nur vom Gesetz explizit zugelassene Rechte, sondern auch die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Kunst- und Meinungsfreiheit (Art 17a StGG; Art 10 MRK) entgegenstehen. Entstellung ist ein besonders schwer wiegender Fall der Beeinträchtigung eines Werks. Sie ist eine tiefgreifend verändernde, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.2019

TE OGH 2008/8/26 4Ob111/08i

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Entscheidung | OGH | 26.08.2008

TE OGH 2007/9/4 4Ob62/07g

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Entscheidung | OGH | 04.09.2007

TE OGH 2002/7/16 4Ob164/02z

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Entscheidung | OGH | 16.07.2002

TE OGH 1999/6/22 4Ob159/99g

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Entscheidung | OGH | 22.06.1999

RS OGH 1999/6/22 4Ob159/99g

Norm: UrhG §21 Abs1UrhG §28 Abs1
Rechtssatz: Wer Logo als Unternehmenszeichen zeichnen läßt, erwirbt mangels gegenteiliger Vereinbarung gemäß § 28 Abs 1 UrhG damit auch die Befugnis das Logo ohne Einwilligung des Urhebers zusammen mit dem Unternehmen weiterzuveräußern. Bei Veräußerung muß der Urheber Zusatz mit Hinweis auf neuen Unternehmer dulden. Änderungen durch Verkleinern der Schriftgröße sowie der Buchstabenabstände beim Wort ".Fitness." ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1999

TE OGH 1993/10/12 4Ob101/93

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Entscheidung | OGH | 12.10.1993

RS OGH 1993/10/12 4Ob101/93, 4Ob159/99g, 4Ob164/02z, 4Ob49/10z, 4Ob250/18w

Norm: UrhG §20 Abs1UrhG §21 Abs1
Rechtssatz: Gerade diese dem Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechtes dienenden Vorschriften sollen verhindern, daSS ein Werk der Öffentlichkeit in einer anderen Form oder mit einer anderen Urheberbezeichnung dargeboten wird, als dies dem Willen des Urhebers entspricht. Entscheidungstexte 4 Ob 101/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 4 Ob 101/93 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1993

TE OGH 1990/10/23 4Ob111/90

Entscheidungsgründe: Der Beklagte brachte auf Grund der mit der Klägerin geschlossenen Verlagsverträge vom 10.12.1979 und 2.1.1980 sowie vom 13.6.1980 deren Werke "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" und "Maria T***s Heilerfolge" (auch "Heilerfolge") in Buchform heraus. Die beiden Werke sind auf Grund gesonderter Vereinbarungen der Parteien auch in zahlreichen, vom Beklagten vervielfältigten und vertriebenen fremdsprachigen Ausgaben im Ausland erschienen. Der Verlag der beiden Wer... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1990

RS OGH 1990/10/23 4Ob111/90

Norm: ABGB §1172UrhG §21 Abs1
Rechtssatz: Die ohne Zustimmung des Autors gegen § 21 Abs 1 UrhG verstoßende Weglassung eines Beitrages kann ein wichtiger Grund für die Auflösung des Verlagsvertrages sein. Entscheidungstexte 4 Ob 111/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 4 Ob 111/90 Veröff: MR 1991,152 European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1990

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