Begründung: Die Klägerin befasst sich (ua) mit der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit Vereinbarung vom 22. 5. 2001 hat ihr Architekt em Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Josef Krawina (idF: Krawina) alle Werknutzungsrechte am „Hundertwasser-Haus" in Wien, den einzelnen Entwürfen, Skizzen, Vorentwürfen und Plänen eingeräumt. Die Klägerin befasst sich (ua) mit der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit Vereinbarung vom 22. 5. 2001 hat ihr Architekt em Univ.-Prof. D... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Beklagten legte das Erstgericht den Klägern gem § 57 Abs 1 ZPO (zur ungeteilten Hand) eine Prozeßkostensicherheitsleistung von S 250.000,-- auf. Auf Antrag des Beklagten legte das Erstgericht den Klägern gem Paragraph 57, Absatz eins, ZPO (zur ungeteilten Hand) eine Prozeßkostensicherheitsleistung von S 250.000,-- auf. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kläger teilweise Folge und änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß es nur der Erst... mehr lesen...
Norm: UrhG §11 Abs2 ZPO §14 C ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Stützen die in gesellschaftsrechtlichem Zusammenhang (Mutter - Tochtergesellschaft oder Schwestergesellschaften) stehenden Klägerinnen ihre Abwehransprüche auf einen (gemeinsamen?) urheberrechtliche... mehr lesen...