Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2023, Zl XXXX erteilte die belangte Behörde der XXXX gemäß § 3 Abs 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs 1 Z 3 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 13 Abs 7 Z 1 und Abs 9 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX , während ua auch der diesbezügliche ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ für die Dauer von zehn Jahren erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ römisch 40 “ für die Dauer von zehn Jahren erteilt. 2. Mit we... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2019 beantragten die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei), die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei 1, GZ W194 2232082-1) und die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei 2, GZ W194 2232129-1) bei der KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität „WIE... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.02.2019, Zl. KOA 1.012/19-001, erteilte die Kommunikationsbehörde (KommAustria) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 28b Abs. 2 iVm § 28d und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk für die Dauer von zehn Jahren. Unter einem wurden dazu diverse Übertragungskapazitäten zugeordnet, weiters wurden nähere Festlegunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdeführerin“) Beschwerde gegen die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdegegnerin“) gemäß §§ 25, 28 PrR-G. Die Beschwerdeführerin sei Inhaberin einer rechtskräftigen Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden KommAustria) vom XXXX , XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge „belangte Behörde“) über die Anträge betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ bzw. auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ XXXX “ zur Verbesserung der Versorgung bzw. Erweiterung wie folgt: „1. Der XXXX (FN XXXX beim XXXX ) wird g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "1. Der XXXX (FN XXXX b beim LG XXXX) wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl, I Nr. 134/2015, die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungs... mehr lesen...