Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2023, Zl XXXX erteilte die belangte Behörde der XXXX gemäß § 3 Abs 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs 1 Z 3 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 13 Abs 7 Z 1 und Abs 9 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX , während ua auch der diesbezügliche ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ für die Dauer von zehn Jahren erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ römisch 40 “ für die Dauer von zehn Jahren erteilt. 2. Mit we... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2019 beantragten die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei), die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei 1, GZ W194 2232082-1) und die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei 2, GZ W194 2232129-1) bei der KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität „WIE... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.02.2019, Zl. KOA 1.012/19-001, erteilte die Kommunikationsbehörde (KommAustria) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 28b Abs. 2 iVm § 28d und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk für die Dauer von zehn Jahren. Unter einem wurden dazu diverse Übertragungskapazitäten zugeordnet, weiters wurden nähere Festlegunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdeführerin“) Beschwerde gegen die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdegegnerin“) gemäß §§ 25, 28 PrR-G. Die Beschwerdeführerin sei Inhaberin einer rechtskräftigen Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden KommAustria) vom XXXX , XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge „belangte Behörde“) über die Anträge betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ bzw. auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ XXXX “ zur Verbesserung der Versorgung bzw. Erweiterung wie folgt: „1. Der XXXX (FN XXXX beim XXXX ) wird g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei "die Bestimmung des § 3 Abs. 1 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie im Zeitraum vom 21.04.2014 bis zum 29.04.2014 das Hörfunkprogramm ‚Lounge FM' unter Nutzung der Übertragungskapazität ‚WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz' ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine rechtskräftige Zulassung zu verfügen". 1.... mehr lesen...