Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.05.2023, ergänzt mit Schreiben vom 02.06.2023, beantragte die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) die Zuordnung der Übertragungskapazität „ XXXX “ zur Erweiterung ihres (mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts) zugeteilten Versorgungsgebietes „ XXXX “. 1. Mit Schreiben vom 07.05.2023, ergänzt mit Schreiben vom 02.06.2023, beantragte die römisch 40 (im Folgenden: mitbeteiligt... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien und die weitere Verfahrenspartei beantragten (neben weiteren Antragstellern) die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk unter Zuordnung der von der belangten Behörde ausgeschriebenen Übertragungskapazität XXXX . 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien und die weitere Verfahrenspartei beantragten (neben weiteren Antragstellern) die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von terrestri... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) erhob mit Schriftsatz vom 23.08.2023 Beschwerde gegen den Bescheid der KommAustria vom XXXX , mit welchem diese der XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX erteilte, während ua auch der diesbezügliche Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde. 1. Die römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) erhob... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) vom 20.02.2019 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 28b Abs. 2 iVm § 28d und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk für die Dauer von zehn Jahren erteilt; dazu wurden unter einem eine Reihe von Übertragungskapazitäten zugeordnet. Unter einem wurden nähere Festlegungen des Prog... mehr lesen...