Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , wurde über die innerhalb der Ausschreibungsfrist gestellten Anträge betreffend die Zuordnung der Übertragungskapazität " XXXX " entschieden. Von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge "belangte Behörde") wurde wie folgt ausgesprochen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , KOA römisch 40 , wurde über die innerhalb der Ausschreibu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , wurde über die innerhalb der Ausschreibungsfrist gestellten Anträge betreffend die Zuordnung der Übertragungskapazität " XXXX " entschieden. Von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge "belangte Behörde") wurde wie folgt ausgesprochen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , KOA römisch 40 , wurde über die innerhalb der Ausschreibu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...