Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 PrR-G

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/5/4 4Ob82/04v

Begründung: Mit Bescheid vom 11. 12. 1997 erteilte die Regionalradiobehörde der Klägerin unter der Bezeichnung "Antenne Tirol R***** GmbH" die Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet Tirol. Für die Erteilung der Bewilligung hatte die Klägerin eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 4.500 S zu entrichten. Die Klägerin betreibt ein 24-Stunden-Vollprogramm im gesamten Versorgungsgebiet Tirol unter dem Namen "Antenne Tirol". Wie alle anderen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.05.2004

RS OGH 2004/5/4 4Ob82/04v

Norm: PrR-G §1 Abs1PrR-G §1 Abs2Pr-TV-G §3
Rechtssatz: Die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen mittels analoger terrestrischer Übertragungstechniken (§ 1 Abs 1 PrR-G) bedarf nur dann einer Zulassung iSd § 1 Abs 2 PrR-G, wenn der Hörfunkveranstalter seinen Sitz oder seine Hauptniederlassung in Österreich hat und die redaktionellen Entscheidungen über das Programmangebot in Österreich getroffen werden, wenn er rechtmäßig eine durch das internatio... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.2004

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