1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das im Säumnisweg zuständig gewordene Verwaltungsgericht Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Anträge der Revisionswerberin auf Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse gemäß § 10a Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG ab und sprach aus, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das im Säumnisweg zu... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das im Säumnisweg zuständig gewordene Verwaltungsgericht Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Anträge der Revisionswerberin auf Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse gemäß § 10a Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG ab und sprach aus, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das im Säumnisweg zu... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 2022 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen („3 Varianten H - G/M/S - I-Gerät“) gemäß § 10a Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG iVm § 5 Abs. 9 der Verordnung hinsichtlich der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse (NTZulV) abgewiesen. 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 2022 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zulassung ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 2022 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen („3 Varianten H - G/M/S - I-Gerät“) gemäß § 10a Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG iVm § 5 Abs. 9 der Verordnung hinsichtlich der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse (NTZulV) abgewiesen. 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 2022 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zulassung ... mehr lesen...