Entscheidungen zu § 46 Abs. 2 PRTV-G

Bundeskommunikationssenat

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TE Bks Bescheid 2009/11/16 611.196/0004-BKS/2009

Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs2 Z2PrTV-G §61 Abs1 Z4 Zuletzt aktualisiert am 22.12.2009 mehr lesen...

Entscheidung | Bks Bescheid | 16.11.2009

RS Bks 2009/11/16 611.196/0004-BKS/2009

Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs2 Z2PrTV-G §61 Abs1 Z4
Leitsatz: Eine Regelung, wonach von einer "Bagatellgrenze" bei Beiträgen zur Finanzierung im Bereich des privaten Rundfunks auszugehen wäre, kann den Bestimmungen des PrTV-G nicht entnommen werden; In Bezug auf die Erwähnung oder Darstellung gegen Entgelt ist von einem objektiven Maßstab auszugehen und zu beurteilen, ob nach dem üblichen Verkehrsgebrauch ein Entgelt oder eine Gegenleist... mehr lesen...

Rechtssatz | Bks | 16.11.2009

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