Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs2 Z2PrTV-G §61 Abs1 Z4 Zuletzt aktualisiert am 22.12.2009 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs2 Z2PrTV-G §61 Abs1 Z4
Leitsatz:
Eine Regelung, wonach von einer "Bagatellgrenze" bei Beiträgen zur Finanzierung im Bereich des privaten Rundfunks auszugehen wäre, kann den Bestimmungen des PrTV-G nicht entnommen werden; In Bezug auf die Erwähnung oder Darstellung gegen Entgelt ist von einem objektiven Maßstab auszugehen und zu beurteilen, ob nach dem üblichen Verkehrsgebrauch ein Entgelt oder eine Gegenleist... mehr lesen...