Norm: PrTV-G §34PrTV-G §38 Zuletzt aktualisiert am 06.10.2010 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §38
Leitsatz: 1. Die A. hat zwar ein Trennungselement ausgestrahlt, dieses aber gleichermaßen „zu früh“ – nämlich bereits zwischen den Teleshoppingsendungen gesendet. Im Anschluss an die Teleshoppingsendung „Anrufen und Gewinnen“ bzw. vor Beginn des redaktionellen Programms wurde eine optische oder akustische Trennung aber unterlassen. 2. Was irreführend ist, ist in einer Zusammenschau mit vergleichbaren Rechtsvorschriften wie etwa... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §36PrTV-G §38 Dokumentnummer BKST_20070326_611001_0009_BKS_2006_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §46PrTV-G §62 Dokumentnummer BKST_20070226_611001_0012_BKS_2006_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §46PrTV-G §62
Leitsatz:
Die völlig ununterscheidbare Einbindung werblicher Elemente in ein scheinbar redaktionelles Format sowie die gezielte Verwendung journalistische Stilformen für die Unterbringung werblicher Botschaften erfüllen den Tatbestand der Schleichwerbung. Es ist nicht nach den subjektiven Motiven des Rundfunkveranstalters oder des auftraggebenden Unternehmens sondern nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen, inwie... mehr lesen...