Norm: PrTV-G §26 Abs2 Dokumentnummer BKST_20080225_611181_0004_BKS_2008_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §26 Abs2
Leitsatz:
Zu § 26 Abs. 2 PrTV-G: Entzug analoger Übertragungskapazitäten mangels Rückgabe während der Frist nach Abs. 1. Zu Paragraph 26, Absatz 2, PrTV-G: Entzug analoger Übertragungskapazitäten mangels Rückgabe während der Frist nach Absatz eins, Konkreter Bedarf an den Übertragungskapazitäten ist nicht erforderlich, maßgeblich ist ausschließlich die digitale Versorgung.
Dokumentnummer BKSR_20... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §26 Abs2
Leitsatz:
Zu § 26 Abs. 2 PrTV-G: Entzug analoger Übertragungskapazitäten mangels Rückgabe während der Frist nach Abs. 1. Zu Paragraph 26, Absatz 2, PrTV-G: Entzug analoger Übertragungskapazitäten mangels Rückgabe während der Frist nach Absatz eins, Konkreter Bedarf an den Übertragungskapazitäten ist nicht erforderlich, maßgeblich ist ausschließlich die digitale Versorgung.
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