RS Bks 2008/2/25 611.181/0004-BKS/2008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2008
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Norm

PrTV-G §26 Abs2

Leitsatz

Zu § 26 Abs. 2 PrTV-G: Entzug analoger Übertragungskapazitäten mangels Rückgabe während der Frist nach Abs. 1.Zu Paragraph 26, Absatz 2, PrTV-G: Entzug analoger Übertragungskapazitäten mangels Rückgabe während der Frist nach Absatz eins,

Konkreter Bedarf an den Übertragungskapazitäten ist nicht erforderlich, maßgeblich ist ausschließlich die digitale Versorgung.

Dokumentnummer

BKSR_20080225_611181_0004_BKS_2008_01
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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