Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §23 Abs3PrTV-G §25a Abs1 Dokumentnummer BKST_20080225_611195_0002_BKS_2008_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §23 Abs3PrTV-G §25a Abs1
Leitsatz:
Zu § 23 Abs. 3 PrTV-G: Antrag auf Zulassung hat im Falle der Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk (§ 25a PrTV-G) jedenfalls im Vorfeld abgeschlossene und aufrechte Vereinbarungen mit einem Programmaggregator hinsichtlich der konkreten Programmbelegung zu enthalten. Vereinbarungen über das "Verfahren" im Vorfeld der Antragstellung bzw. für eine Programmbelegung nach Zulass... mehr lesen...